Kfz-Schadengutachten
Liegt ein Unfallschaden durch Fremdverschulden vor, hat der Geschädigte die freie Wahl eines Sachverständigen. Für die Regulierung der mit dem Unfall im Zusammenhang stehenden Kosten muss die Versicherung des Unfallgegners eintreten. Es sei denn, es handelt sich um einen Bagatellschaden. In dem Fall reicht eine Reparaturkostenkalkulation aus. Sichern Sie sich Ihre Ansprüche rechtzeitig. Damit Sie als Geschädigter auch wiederbekommen, was Ihnen zusteht. Denn schließlich verschenkt niemand gern sein Geld.
Damit Sie Ihren Anspruch geltend machen können, benötigen Sie ein unabhängiges, neutrales Unfall-Gutachten, in dem alle Details, die für die Beweissicherung und Schadenregulierung wichtig sind, präzise ermittelt werden.
Im Schadengutachten werden die voraussichtlichen Reparaturkosten sowie die Reparaturdauer festgesetzt.
Der Wiederbeschaffungswert, der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss, wird ermittelt, ebenso ein möglicher Restwert. Unter Restwert versteht man den realisierbaren Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand.
Verzichten Sie auch nicht auf Ihren Wertminderungsanspruch, dies können bis zu mehreren tausend Euro sein. Im Falle eines späteren Verkaufs Ihres Unfallwagens, wird Ihr Fahrzeug einen geringeren Erlös erzielen, als ohne Vorschaden. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches wird im Gutachten gesondert ausgewiesen.
Hinsichtlich des Nutzungsausfalls kann der Geschädigte für die Reparaturdauer einen Mietwagen beanspruchen. Alternativ kann für die Zeit des schadenbedingten Ausfalls eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden.
Zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen kann der Geschädigte im Rahmen der
Haftung der Gegenseite einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten
hierfür hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen.
Bestehen Sie darauf, dass ein unparteiischer Kfz-Sachverständiger den Schaden begutachtet.
Sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, ist die gegnerische Versicherung im Haftpflichtschadenfall dazu verpflichtet, auch diese Kosten zu übernehmen.
Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, Ihnen entstehen keinerlei Kosten. Seien Sie skeptisch, wenn die Versicherung anbietet, einen eigenen Gutachter einzuschalten. Ein Versicherungssachverständiger wird nicht die Interessen des Geschädigten wahrnehmen.
Denn jeder arbeitet für seinen Auftraggeber.